Die Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
- www.vinzenztherme.de
- www.marillacklinik.de/
- www.vinzenzklinik.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Funktionen der Webseiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Steuerung über Tastatur ist möglich aber nicht optimiert
- Teilweise keine Untertitel unter Videos
- Aria Attribute teilweise vorhanden
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 online erstellt. Die Erklärung
wurde zuletzt am 10.06.2025 überprüft. Die Aussagen bezüglich
Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer
Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer
Webseiten auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender
Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH | Vinzenz Therme
Kurhausstraße 18 | 73342 Bad Ditzenbach
Telefon: +49 7334 76-600
E-Mail: vinzenztherme@vinzenz.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich
sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber
informieren.Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend
innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie
sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit
(LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
